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Die Lizenzen

Welche Lizenzen können Sie bei uns erwerben und was kann man damit anfangen?

Wir bilden Privatpiloten aus. Es gibt zwei unterschiedliche Lizenzen PPL(A) für den nichtgewerblichen Motorflug. Sie unterscheiden sich in Ausbildungsdauer und -kosten und in den Berechtigungen zur Ausübung des Flugsports. Für beide Lizenzen gelten die gleichen Voraussetzungen:

  • Fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis (Medical)
    (siehe Gelbe Seiten: Ärzte, Flugmedizin)
  • Polizeiliches Führungszeugnis
    (Typ O, geht direkt an die Luftfahrtbehörde)
  • Kopie des Personalausweises
  • Kurs Sofortmaßnahmen am Unfallort
    (erst zur Prüfungsmeldung)
  • Privatflugzeugführer PPL-N national
  • Ausbildungsbeginn mit 16 Jahren
  • Lizenzerwerb mit 17 Jahren
  • Theoretische Ausbildung in 7 Fächern
  • Flugfunkzeugnis (engl. oder deutsch)
  • Flugausbildung mindestens 35 Flugstunden, davon 10 Std. im Alleinflug auf verschiedenen Mustern bis maximal 750 kg
  • Theoretische und praktische Prüfung innerhalb 4 Jahren seit Ausbildungsbeginn
  • Für Inhaber von Segelflug-, Motorsegler- oder UL-Lizenzen gibt es Erleichterungen.
  • Privatflugzeugführer PPL(A) JAR-FCL
  • Lizenzerwerb mit 17 Jahren
  • Theoretische Ausbildung in 7 Fächern
  • Flugfunkzeugnis (engl. oder deutsch)
  • Flugausbildung mindestens 45 Flugstunden, davon 10 Std. im Alleinflug auf verschiedenen Mustern Theoretische und praktische Prüfung
  • Für Inhaber von Hubschrauber-,Segelflug-, Motorsegler- oder UL-Lizenzen gibt es Erleichterungen.
  • Umfang der Erlaubnis
  • Nur Flüge innerhalb Deutschlands
  • Einmotorige kolbengetriebene Landflugzeuge bis 750 kg (zweisitzig)
  • Klassenberechtigung für Reisemotorsegler, falls Voraussetzungen vorliegen.
  • Umfang der Erlaubnis
  • Flüge im In- und Ausland und Anerkennung der Erlaubnis in allen JAA-Mitgliedstaaten (26).
  • Einmotorige kolbengetriebene Landflugzeuge zum Betrieb mit 1 Piloten
  • Klassenberechtigung für Reisemotorsegler, falls Voraussetzungen vorliegen.

Durch Zusatzausbildung lässt sich die nationale Lizenz in die internationale erweitern.

Für beide Lizenzen sind Nachtflugqualifikation und weitere Ergänzungen möglich.

Selbstverständlich ist auch der Aufstieg zu Berufsflugzeugführerlizenzen (CPL) bis zum Linienflugzeugführer (ATPL) möglich. Dazu müssen Sie aber den Ausbildungsbetrieb wechseln.